Sachkundenachweis NRW

Sachkundenachweis NRW - Aktion 2024!!!

Wer benötigt einen Sachkundenachweis in NRW?

Wer sich in NRW einen Hund anschaffen will oder bereits angeschafft hat, der muss gem. Landeshundegesetz NRW immer dann einen Sachkundenachweis vorlegen, wenn:

  • gem. §11 LHundG NRW das zu erwartende Gewicht des Hundes mehr als 20 kg beträgt oder die zu erwartende Größe des Hundes mehr als 40 cm beträgt

oder

  • gem. § 10 LHundG NRW der Hund einer bestimmter Rasse angehört (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu, Kreuzungen dieser Rassen).

Hunde gem. § 3 LHundG NRW (gefährliche Hunde) können an unserem Institut leider nicht geprüft werden, da diese Prüfung nur beim zuständigen Amtsveterinär abgelegt werden kann.

Der Sachkundenachweis muss bei der Anmeldung des Hundes beim Ordnungsamt / Veterinäramt vorliegen. Der Sachkundenachweis ist nur für das Bundesland NRW gültig, alle anderen Einwohner*innen anderer Bundesländer, informieren sich bitte bei Ihrer zuständigen Behörde! 

Wie kann ich den Sachkundenachweis NRW ablegen?

Für den Sachkundetest kann durch den Hundehalter eine theoretische Prüfung abgelegt werden (Fragebogen).

Das DIFT bietet diesen Sachkundenachweis NRW für 2023 an.

Prüfer: Frank Rosenbaum

Kosten

Kosten: 35 Euro inkl. MwSt.
Die Einnahmen werden für einen guten Zweck gespendet an:
VDV Family Solutions gGmbH

Es handelt sich um eine Wohn-Einrichtung für bedürftige Kinder in Hamminkeln, die wir damit gerne unterstützen möchten.

VDV-family