Gefördert werden zum einen Berufstätige, die durch eine Weiterbildung drohende Arbeitslosigkeit
vermeiden möchten. Zum anderen Arbeitsuchende, die sich auf dem Arbeitsmarkt neu etablieren
möchten und Personen, die aufgrund von fehlendem Schulabschluss bzw. fehlender Ausbildung,
eine Aus-/ Weiterbildung benötigen.
Von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beispielsweise können die Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Ausbildung stehen, komplett übernommen werden. Studiengebühren, Fahrt- und ggfs. Unterbringungs- und Verpflegungskosten sowie Kinderbetreuungskosten zählen dazu.
Bitte lassen Sie sich von Ihrem zuständigen Arbeitsamt / Jobcenter zu den Möglichkeiten beraten.
Bei diesen Ausbildungen können Sie einen Bildungsgutschein einsetzen: