Diensthundeführer

Fortbildung zum Hundeführer / Diensthundeführer

im Sicherheitsgewerbe

Hundefuehrer

Allgemeines zur Fortbildung zum Hundeführer / Diensthundeführer

Unter einem Diensthundeführer versteht man eine Sicherheitskraft, die im Rahmen ihrer Wachdienstleistung einen Diensthund führt.
Diensthunde sind Einsatzhunde, welche gemäß § 12 DGUV (Deutsche Gesetztliche Unfallversicherung) Vorschrift 23 zu Verteidigungszwecken und der Abschreckung sowie für Wahrnehmungs- und Meldeaufgaben eingesetzt werden. (Quelle: lexikon-der-sicherheit.de)

Mangels einer staatlich anerkannten Fortbildung zum Diensthundeführer richten sich die fachlichen Voraussetzungen nach den Anforderungen des § 15 DGUV Vorschrift 23. Demnach darf Hundeführer sein, wer entsprechend unterwiesen worden ist und dem Unternehmer ihre Befähigung nachgewiesen hat. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Qualifikation regelmäßig, d.h. einmal jährlich, überprüft werden.

Die Weiterbildung zum Diensthundeführer richtet sich an alle Personen, die bereits erfolgreich einen Lehrgang im Bereich „Schutz und Sicherheit“ absolviert haben oder zukünftig noch absolvieren wollen (Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO) und beabsichtigen, in diesem Tätigkeitsfeld eingesetzt zu werden.

Teilnahmevoraussetzungen

  • Mindestens 18 Jahre alt
  • Keine Eintragung im polizeilichen Führungszeugnis
  • Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Ruhiger besonnener Umgang
  • Einfühlungsvermögen für das Tier

Ein eigener Hund ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Weiterbildung.
Die Weiterbildung wird mit 8-10 Teilnehmern durchgeführt.

Ziel der Weiterbildung zum Hundeführer / Diensthundeführer

In der Sicherheitsbranche sollte jeder Mitarbeiter mit der von ihm verwendeten Ausrüstung vertraut sein. Dies gilt auch im Umgang mit Diensthunden. Hundeführer und Diensthunde können nur dann als Team erfolgreich sein, wenn Hund und Hundeführer richtig aufeinander abgestimmt und darauf trainiert sind, das Einsatzpotential des Hundes voll auszuschöpfen, der Hundeführer die Kenntnisse und Fähigkeiten zur Bewältigung seiner Aufgaben erlernt und die Einsatzsituationen erkennt, die er zu bewältigen hat. Hundeführer kennen die rechtlichen und fachspezifischen Regeln, Pflichten, Befugnisse und praktischen Anwendungen, die erforderlich sind, um Wachdienste mit Diensthunden auf eigene Gefahr durchführen zu können.
Durch die fundierte theoretische Weiterbildung und die praktischen Anwendungen während des Lehrgangs, ist der Teilnehmer in der Lage,  das Tier und dessen Verhalten zu verstehen und entsprechend zu steuern.

Inhalte der Fortbildung zum Hundeführer / Diensthundeführer

  • Grundvoraussetzungen, Vorbereitung und Organisation beim Einsatz von Hunden im Sicherheitsgewerbe („to-do-Liste“ / Vorkehrungen / Einverständniserklärung etc.)
  • Anforderungen an den zukünftigen Diensthund
  • Lernverhalten bei Hunden, Übertragung der Lernmethodik in die Praxis, Struktur und Übungsaufbau anhand verschiedener Beispiele
  • Methoden in der modernen Hundeausbildung
  • Ausdrucksverhalten bei Hunden
  • Agonistisches Verhalten / Aggression offensiv/defensiv/ Flucht
  • Angstverhalten beim Hund (4 Fs)
  • Stress/Stressoren beim Hund erkennen und Vermeidungsmöglichkeiten
  • Sicherheitsarbeit/Gefahrenvermeidung
  • Akzeptanz Maulkorb, richtige Konditionierung für Maulkorbakzeptanz beim Diensthund
  • Nach erfolgter Maulkorbakzeptanz der richtige Umgang mit einem Stoßkorb und entsprechende Übungen zum Aufbau
  • Hilfsmittel und deren Wirkungsweisen/Einsatzmöglichkeiten (Stoßkorb, Halsband, Brustgeschirr, Klicker etc.)
  • Gesundheitliche Aspekte / Erste Hilfe beim Hund
  • Rechtliche Berührungspunkte / Vorgaben für den Einsatz von Hunden im Sicherheitsgewerbe (LHundG/BGF/TierSchG etc.)
  • Taktische Grundsätze, Einsatzmöglichkeiten und Grenzen des Diensthundeeinsatzes
  • Abschlusstest in Theorie & Praxis

Dauer der Weiterbildung zum Hundeführer / Diensthundeführer

In der Regel wird eine Zeit von drei Monaten eingeplant, wenn Sie die Fortbildung berufsbegleitend absolvieren. Diese endet mit einer theoretischen und praktischen Trägerprüfung (Zertifikat).
Nach bestandener Prüfung stehen wir Ihnen auch gerne weiterhin zur Seite.

Theorie & Praxis:

60 UE in eigenem Lernstudium entsprechender Lernskripte
3 Seminar-Wochenenden (d.h. 6 Seminartage als Präsenztage)
davon 1 WE Praxis und 2 WE Theorie mit kleinen Praxis-Anteilen) 

Die Wochenend-Seminare werden einmal im Monat an vorgegebenen Wochenenden, jeweils samstags und sonntags gehalten.
Samstags von 10.00-17.00 Uhr
Sonntags  von 10.00-17.00 Uhr

Ort der Weiterbildung zum Hundeführer / Diensthundeführer

Die Weiterbildung findet in Dortmund statt: Rote Fuhr 70, 44329 Dortmund

Kosten der Weiterbildung zum Hundeführer / Diensthundeführer

Die Gebühr beträgt 2.800 € zzgl. MwSt. insgesamt.
Sie enthält das Lernmaterial. Zu jedem Lernabschnitt werden hochwertige Skripte / Lernordner zur Verfügung gestellt.
Die Prüfungsgebühr in Theorie & Praxis & Zertifikat beträgt einmalig 190 €.

Tipps

  • Steuerlich kann der Betrag als Weiterbildungskosten abgesetzt werden.
  • Die Ausbildung wird unter gewissen Voraussetzungen gefördert mit einem 500€-Bildungsscheck über das Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Für alle weiteren Fragen und Informationen, rund um unser Ausbildungs- und Weiterbildungsangebot, stehen wir Ihnen jederzeit auch persönlich zur Verfügung. Rufen Sie uns an, oder nutzen Sie für eine schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme unser Kontaktformular.

Haben wir Ihr Interesse geweckt, so freuen wir uns, Sie in kürze als Student/ in an unserem Institut begrüßen zu dürfen.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

Ihre Dozententeam, sowie die “tierischen” Assistenten.